Impressum/ AGB
Angaben gemäß § 5 TMG
Simone Fuchs
Reitzentrum
Zahora chalet no 9
11159 Zahora, Spanien
Kontakt
Telefon: 0034620276866
E-Mail: Info@centro-hipico-zahora.com
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
ES-x5726796A
Tourablauf
Wir behalten uns vor den Ablauf unserer Touren zu verändern, wenn dies Umstände erfordern, solche sind Wetter oder unvorhersehbare Situationen.
Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Stand: 03.02.2023
Anmeldung
Die allgemeinen Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Centro Hipico Zahora. Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Mit der Buchung erkennt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich durch diese geregelt, vorbehalten sind abweichende schriftliche Vereinbarungen. Mit der Annahme durch den Veranstalter, erhält der Reiseteilnehmer eine schriftliche Bestätigung der Leistungsvereinbarungen. Bei allen vermittelten Arrangements gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Centro Hipico Zahora.
Finanzen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, zahlbar laut Anleitung der Buchungsbestaetigung. Der Eingang der Zahlung wird schriftlich von Centro Hipico Zahora an den Teilnehmer bestaetigt. Der Restbetrag wird vor Ort entrichtet gegen einen entsprechenden Zahlungsbeleg.
Leistungen
Auf der Grundlage der Beschreibungen im Internet auf der Website Centro-Hípico – Zahora. com ergibt sich der Umfang der Leistungen. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Stornierung/Annullierung durch den Teilnehmer
Vor Antritt der Reise ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit möglich. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen und Aufwendungen, sowie für die Platzreservierung müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden:
Ab dem 70. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, soweit keine Umbuchung auf ein anderes Programm innerhalb von 6 Monaten vorgenommen wird.
Bei Anullierungen von Sonderterminen oder Gruppenbuchungen werden 20% des Gesamtreisepreises geltend gemacht.
Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag 100%. Der zurücktretende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese den besonderen Anforderungen der gebuchten Veranstaltung genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben.
Wird eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder ein anderes Programm vorgenommen, rechnet Centro Hipico Zahora die geleistete Anzahlung auf die neue Buchung innerhalb von 6 Monaten an.
Bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Rueckerstattung. Wir empfehlen dringend eine Reise- Rücktritts- Versicherung (abzuschließen bei ihrem Versicherungsunternehmen).
Rücktritt durch den Veranstalter
Aus wichtigen organisatorischen, personellen Gründen kann Centro Hipico Zahora jederzeit eine Veranstaltung absagen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf alle nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Reise oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch den Veranstalter, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Reise jederzeit ausgeschlossen werden. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.
Sollte das Programm durch höhere Gewalt oder Wetter Einflüsse nicht stattfinden können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung. In diesem Falle bemüht sich Centro Hipico Zahora im Rahmen der Möglichkeiten Ersatz zu leisten.
Haftung und Haftungsausschluss des Veranstalters
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reiten ein erhöhtes Risiko in sich birgt. Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Centro Hipico Zahora übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Unfälle und für Sachschaeden. Sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern, ist ausdrücklich Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen dringend Versicherungen für Reisegepäck (Diebstahl, Beschädigung usw.), Unfall, Krankheit, Bergung / Rückführung und Haftpflicht abzuschließen. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir zudem eine Assistance-/ Unfallversicherung. Insbesondere wegen Witterungseinflüssen und der persönlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmer kann der Veranstalter nicht garantieren, dass die Reise genau nach Programm durchgeführt werden kann. Zum Zeitpunkt der Routenplanung erfolgte die Ausarbeitung der Touren unter Einhaltung des gültigen Straßenverkehrsrechtes. Für spätere Änderungen kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Für die Leistungen Dritter (z.B. Hotels usw.) tritt Centro Hipico Zahora nur als Vermittler auf und kann keine Haftung für deren Qualität und Einhaltung der vereinbarten Leistungen übernehmen. Müssen Touren wetterbedingt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Centro Hipico Zahora bietet, sofern moeglich, ein Ersatzprogramm an.
Reiseformalitäten / Gesundheit
Der Reisende ist für die An- / Abreise und die Einhaltung der Pass- und Visa- Vorschriften sowie für die vorgeschriebenen Impfungen selbst verantwortlich. Allfällige Aufwendungen und Nachteile bei Nichteinhaltung gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass gesundheitlich keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den Aktivitäten bestehen.
Allgemeines
Beanstandungen müssen sofort vor Ort gemeldet werden, damit die zuständige Person für die Behebung des Mangels besorgt sein kann. Ersatzansprüche sind spätestens 30 Tage nach der Rückkehr schriftlich geltend zu machen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen sowie das Berichtigen von Irrtümern und Druckfehlern sind ausdrücklich vorbehalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu kollegialem Verhalten gegenüber der Gruppe und akzeptiert demokratisch gefällte Entscheidungen. Der Veranstalter kann im Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Reise gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen.